Die weltweit erste Schutzrechtsstrategie gab es wahrscheinlich in der im Jahre 720 v. Chr. in Süditalien gegründeten griechischen Kolonie Sybaris. Wie der Schriftsteller Athenaios berichtet, sollen dort Köche, die ein neues Gericht erfunden hatten, für ein Jahr eine Art Monopol erhalten haben. Während dieses Jahres durfte nur der Erfinder von der Erfindung Gebrauch machen. Das sollte andere zur Entwicklung eigener Gerichte anspornen.
Mit ähnlicher Zielsetzung wurden im Mittelalter von der jeweiligen Obrigkeit Schutzrechte (litterae patentes) verliehen, die einen zeitlich begrenzten Schutz vor Nachahmern boten. Die Schutzrechte wurden auswärtigen Fachleuten angeboten, um diesen einen Anreiz für den Umzug in den Herrschaftsbereich dieser Obrigkeit zu liefern. Das erste Patentgesetz im heutigen Sinne wurde wahrscheinlich in Venedig im Jahr 1474 erlassen. 1877 folgte das erste Reichs-Patentgesetz. Für das aktuelle Deutsche Patentgesetz aus dem Jahre 2014 hat der Bundestag im Juni 2021 bereits eine Modernisierung beschlossen.
Neben den Patentgesetzen ist auch die ständig weiterentwickelte und angepasste Rechtsprechung für jede Schutzrechtsstrategie relevant. Auch die Normung befasst sich inzwischen mit Schutzrechtsstrategien. So betrifft die DIN 77006 aus Juni 2020 IP-Managementsysteme und hat zum Ziel, zukunftssichere Entscheidungen treffen sowie Fehler und deren Nichtentdeckung vermeiden zu können. IP steht dabei für Intellectual Property.
Dieses Rechtsgebiet ist also einem ständigen Wandel unterworfen, weshalb jede Schutzrechtsstrategie regelmäßig an Veränderungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung angepasst, werden muss.
Am wichtigsten ist es jedoch, überhaupt eine Schutzrechtsstrategie zu haben, die an die eigene Situation angepasst sein muss, um die eigenen Produkte und Absatzmärkte zu schützen.
Eine gute Schutzrechtsstrategie dient auch der Verwertung und Durchsetzung eigener Schutzrechte und hilft bei der Abwehr von Angriffen Dritter.